Kleinreparaturen & Störungsannahme
Kleinere zulässige Arbeiten direkt erledigen, Störungen aufnehmen und bei Facharbeiten den richtigen Weg koordinieren.
Nicht jede Störung braucht mehrere Ansprechpartner
Bei der Objektbetreuung können kleinere zulässige Arbeiten und die strukturierte Aufnahme von Störungen sinnvoll verbunden werden.
Lose Bauteile, defekte Leuchtmittel oder kleine sichtbare Mängel lassen sich je nach Art direkt beheben oder für die Verwaltung dokumentieren. Welche Arbeiten enthalten sind, wird im Vertrag beschrieben.
Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und andere zulassungspflichtige Facharbeiten werden nicht eigenmächtig durchgeführt. Bei Bedarf kann ein geeigneter Fachbetrieb nach Freigabe koordiniert werden.
- Kleinere zulässige Montagearbeiten
- Leuchtmittel nach Vereinbarung wechseln
- Lose oder defekte Bauteile melden
- Störungen aufnehmen und priorisieren
- Fotos und Informationen weitergeben
- Fachbetriebe nach Freigabe koordinieren
Worauf es bei dieser Leistung ankommt
Kleinreparatur prüfen
Vor Ausführung wird eingeordnet, ob die Arbeit zulässig und im vereinbarten Umfang enthalten ist.
Störung dokumentieren
Ort, Art und Dringlichkeit werden so festgehalten, dass die Verwaltung entscheiden kann.
Fachbetrieb koordinieren
Zulassungspflichtige Arbeiten werden an geeignete Betriebe weitergeleitet, nicht selbst ausgeführt.
Von der Anfrage bis zur Ausführung
Sie wissen vor Beginn, was gemacht wird, welche Punkte enthalten sind und wer Ihr Ansprechpartner ist.
Meldung aufnehmen
Problem, Standort und mögliche Dringlichkeit erfassen.
Zuständigkeit klären
Direkte Kleinreparatur, Angebot oder Fachbetrieb unterscheiden.
Erledigen oder weiterleiten
Arbeit ausführen oder nach Freigabe einen geeigneten Betrieb koordinieren.
Antworten zu Reparaturen und Störungen
Welche Kleinreparaturen führen Sie aus?
Nur zulässige, einfache Arbeiten innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Die konkrete Liste wird objektbezogen festgelegt.
Übernehmen Sie Elektro- oder Sanitärarbeiten?
Zulassungspflichtige Facharbeiten werden nicht selbst ausgeführt, sondern an geeignete Fachbetriebe weitergeleitet oder koordiniert.
Kann ein Mieter Störungen direkt melden?
Ein Meldeweg kann vereinbart werden. Entscheidungen über kostenpflichtige Maßnahmen bleiben beim festgelegten Auftraggeber.
Wie werden Zusatzkosten freigegeben?
Arbeiten außerhalb des Vertragsumfangs werden vor Ausführung angeboten oder mit dem zuständigen Ansprechpartner abgestimmt.
Passende Themen rund um Ihr Anliegen
Störungsablauf für Ihr Objekt festlegen
Wir klären Zuständigkeiten, Freigaben und welche Kleinreparaturen sinnvoll enthalten sein können.